Wir erhalten aufgrund unserer staatlichen Betriebserlaubnis staatliche Zuschüsse nach Art. 18 Abs. l und Art. 22 BayKiBiG.
Der Elternbeitrag bis 13.00 Uhr beläuft sich derzeit auf 445,- Euro monatlich nach Abzug der staatlichen Förderung von 100.- Euro für Vorschulkinder (12 Monatsbeiträge von September bis inkl. August des darauffolgenden Jahres).
Der Aufschlag für die Nachmittagsbetreuung setzt sich aus der Anzahl der tats. gebuchten Betreuungsstunden zusammen. Gerne übersenden wir Ihnen eine Kostenaufstellung.
Bei entsprechender Sachlage kann auch die Kostenübernahme durch das Jugend- und Sozialamt beantragt werden.